AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Mitgliedsbeiträge

(Stand 01.12.2009)


1. Grundbeitrag Beitrag in Euro
Der Grundbeitrag ist jährlich zahlbar.
Aufnahmegebühr 0,00€
Grundbeitrag 1.Person 70,00€
Bonn-Ausweis Inhaber, Sozialhilfeempfänger Hilfe zum Lebensunterhalt 0,00€
Partner : 50% Ermäßigung
(Ehe-/ Lebenspartner/-in/ Kind)
Familien : der Zweite zahlt 50% , jeder weitere 0,00 €
Der Grundbeitrag ist nicht erstattungsfähig.

2. Gruppenpauschale
Die Gruppenpauschale ist jährlich zahlbar.
Angebote Preisgruppe A:
z.B. alle Wasserangebote in nicht-städtischen Bädern
80,00€
Angebote Preisgruppe B:
z.B. alle Herzsportgruppen
60,00€
Angebote Preisgruppe C:
z.B. alle übrigen 90 min Angebote
50,00€
Angebote Preisgruppe D:
z.B. alle übrigen 60 min Angebote
40,00€
Angebote Preisgruppe E:
z.B. Psychomotorische Frühförderung (außer Wasserangebote)
30,00€
Angebote Preisgruppe Z:
z.B. Pauschalangebote für Häuser/Wohneinrichtungen
Die Gruppenpauschale wird ab der zweiten Gruppe für diese um 50% reduziert.

3. Teilnahmepauschale Halbjährlich
Entfällt für alle Mitglieder, die eine Kostenübername der Krankenkasse für Rehabili-tationssport haben mit noch mindestens 5 abrechenbaren Einheiten pro Gruppe und Halbjahr zur Verfügung haben
1.Halbjahr 75,00€
2.Halbjahr 75,00€
Die Teilnahmepauschale wird ab der zweiten Gruppe für diese um 50% reduziert. Die Teilnahmepauschale gilt für alle Mitglieder, die keine Kostenübernahme für den Rehabilitationssport vorlegen können sowie für alle Privatpatienten.




Die Zahlung der Gruppenpauschale und der Teilnahmepauschale berechtigt zur Teilnahme an einem qualitätsgeprüften und von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten Präventionsangebot des vfb pro Halbjahr mit mindestens 10 Einheiten. Alle Kurse des vfb sind qualitätsüberprüft. Bei regelmäßiger Teilnahme erstatten die Krankenkassen i.d.R. 80% des Betrages.

Kündigungsfristen

  • Die Kündigung der Mitgliedschaft muß schriftlich erfolgen.
  • Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Halbjahresende (31.05. bzw. 30.11.).
  • Auf Anforderung wird die zuviel gezahlte Gruppenpauschale und Teilnahmepauschale ab Kündigung erstattet.
Um unseren Verwaltungsaufwand zu verringern, sind wir dankbar, wenn sich unsere Mitglieder am Einzugsermächtigungsverfahren beteiligen. Hier bieten wir auch die Möglichkeit, die Beiträge, auf Antrag, halbjährlich einzuziehen.

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