AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sie finden unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen auch als PDF im Bereich DownloadMitgliedsbeiträge
(Stand 01.12.2009)| 1. | Grundbeitrag | Beitrag in Euro |
| Der Grundbeitrag ist jährlich zahlbar. | ||
| Aufnahmegebühr | 0,00€ | |
| Grundbeitrag 1.Person | 70,00€ | |
| Bonn-Ausweis Inhaber, Sozialhilfeempfänger Hilfe zum Lebensunterhalt | 0,00€ | |
| Partner : 50% Ermäßigung | ||
| (Ehe-/ Lebenspartner/-in/ Kind) | ||
| Familien : der Zweite zahlt 50% , jeder weitere 0,00 € | ||
| Der Grundbeitrag ist nicht erstattungsfähig. | ||
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| 2. | Gruppenpauschale | |
| Die Gruppenpauschale ist jährlich zahlbar. | ||
| Angebote Preisgruppe A: z.B. alle Wasserangebote in nicht-städtischen Bädern |
80,00€ | |
| Angebote Preisgruppe B: z.B. alle Herzsportgruppen |
60,00€ | |
| Angebote Preisgruppe C: z.B. alle übrigen 90 min Angebote |
50,00€ | |
| Angebote Preisgruppe D: z.B. alle übrigen 60 min Angebote |
40,00€ | |
| Angebote Preisgruppe E: z.B. Psychomotorische Frühförderung (außer Wasserangebote) |
30,00€ | |
| Angebote Preisgruppe Z: z.B. Pauschalangebote für Häuser/Wohneinrichtungen |
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| Die Gruppenpauschale wird ab der zweiten Gruppe für diese um 50% reduziert. | ||
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| 3. | Teilnahmepauschale | Halbjährlich |
| Entfällt für alle Mitglieder, die eine Kostenübername der Krankenkasse für Rehabili-tationssport haben mit noch mindestens 5 abrechenbaren Einheiten pro Gruppe und Halbjahr zur Verfügung haben | ||
| 1.Halbjahr | 75,00€ | |
| 2.Halbjahr | 75,00€ | |
| Die Teilnahmepauschale wird ab der zweiten Gruppe für diese um 50% reduziert. Die Teilnahmepauschale gilt für alle Mitglieder, die keine Kostenübernahme für den Rehabilitationssport vorlegen können sowie für alle Privatpatienten. | ||
Die Zahlung der Gruppenpauschale und der Teilnahmepauschale berechtigt zur Teilnahme an einem qualitätsgeprüften und von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten Präventionsangebot des vfb pro Halbjahr mit mindestens 10 Einheiten. Alle Kurse des vfb sind qualitätsüberprüft. Bei regelmäßiger Teilnahme erstatten die Krankenkassen i.d.R. 80% des Betrages.
Kündigungsfristen
- Die Kündigung der Mitgliedschaft muß schriftlich erfolgen.
- Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Halbjahresende (31.05. bzw. 30.11.).
- Auf Anforderung wird die zuviel gezahlte Gruppenpauschale und Teilnahmepauschale ab Kündigung erstattet.
