Prävention

Durch die am 01.01.2000 in Kraft getretene Neufassung des §20 SGB V hat der Gesetzgeber die Primärprävention als Sollvorschrift wieder zur Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen gemacht. Damit sind die Krankenkassen verpflichtet, Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes zu fördern.

Die Maßnahmen zur Primärprävention stehen grundsätzlich allen Versicherten des gesetzlichen Krankenkassen offen.

Handlungsfelder


Förderfähige Angebote können sich auf die unten aufgeführten Handlungsfelder beziehen
  • Bewegung
    • Muskel-Skelett-System
    • Herz-Kreislauf-System
  • Ernährung
  • Stressreduktion/ Entspannung
  • Genuss- und Suchtmittelkonsum
Mehr zu den Angeboten des vfb finden Sie im Bereich Prävention

Art und Umfang der Förderung


Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nur an solchen Maßnahmen, die auf Grundlage des Konzepts "Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkasse zur Umsetzung von § 20 SGB V" in der jeweils gültigen Fassung erstellt wurden.

Zweite Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnehme durch den Versicherten. In einem Kursangebot wird diese Regelmäßigkeit bescheinigt, wenn der Teilnehmer 80% der Kurstermine wahrgenommen hat.

Der vfb stellt jedem Teilnehmer bei regelmäßiger Teilnahme eine entspreche Bescheinigung nach Ablauf des Kurses aus. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit notwendige Einheiten zur Bescheinigung der regelmäßigen Teilnahme nach Ende des Kurses nachzuholen.

Die Teilnahmebescheinigung kann bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden, die daraufhin einen Großteil der Kurskosten erstattet. Im Regelfall erstatten die Krankenkassen bis zu 80% der Kursgebühren bis zu einer maximalen Höhe von 75, 00 Euro.
Die Höhe der Förderung kann im Einzelfall variieren. Die genaue Höhe der Kostenerstattung ist bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen.

Die Anzahl der geförderten Kurse pro Kalenderjahr variiert ebenfalls zwischen den einzelnen Kassen.
Mitglieder, der im Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) angeschlossen Krankenkassen können bis zu fünf geförderte Kursangebote, einen aus jedem Themenbereich in einem Jahr wahrnehmen.
Mitglieder der AOK und anderer Primärkrankenkassen erhalten Zuschüsse für zwei Kurse im Kalenderjahr.

Bei einigen Kassen besteht zusätzlich die Möglichkeit, durch die Teilnahme an Präventivkursen Bonuspunkte zu sammeln. Details erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

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