Rehabilitation

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Rehabilitationssportgruppe im vfb ist die Vorlage eines genehmigten Antrags auf Förderung von Rehabilitationssport (Einen Vordruck können Sie sich im Downloadbereich herunterladen).

Die Abrechnung der einzelnen Veranstaltung erfolgt halbjährlich über die Geschäfts- und Beratungsstelle des vfb.

Rahmenvereinbarung

Die seit dem 01.10.2003 gültige Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining hat die bis dahin gültige Gesamtvereinbarung vom 01.01.1994 abgelöst.

Im Gegensatz zur vorher gültige Praxis der Genehmigung zum Rehabilitationssport über einen Zeitraum von längstens sechs Monaten, tritt an deren Stelle ein genehmigtes Budget von Einheiten, die sich nach der ärztlichen Diagnose richtet.

Die Ergebnisse der Vereinbarung lassen sich wie folgt zusammenfassen.
Rehabilitationsträger Leistungsumfang Verlängerung des Leistungsumfangs
Gesetzliche Rentenversicherung In der Regel bis zu 6 Monate, längstens bis zu 12 Monaten ...möglich, wenn aus medizinischer Sicht erforderlich
Gesetzliche Krankenversicherung 50 ÜE in 18 Monaten ...möglich, wenn die Motivation zum eigenverantwortlichen Sporttreiben krankheits-/ behinderungsbedingt fehlt
Bei schwereren Beeinträchtigungen 120 ÜE in 36 Monaten ...möglich, wenn die Motivation zum eigenverantwortlichen Sporttreiben krankheits-/ behinderungsbedingt fehlt
Bei chronischer Herzerkrankheiten 90 ÜE in 30 Monaten ...möglich sind weitere 90 ÜE in einem Zeitraum von 30 Monaten und Folgeverordnung bei besonderer Indikationen
Gesetzliche Unfallversicherung Keine Begrenzung ...auch eine wiederholte Gewährung ist möglich

Für den Übergangszeitraum bestehen spezielle Regelungen.

Die gesamte Rahmenvereinbarung können Sie auch downloaden.

Rechtberatung für Rehabilitationssportpatienten

Mit Einführung der derzeit gültigen Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining gehen viele Krankenkasse dazu über, nach Ablauf der genehmigten Einheiten generell keine Folgeverordnungen zu genehmigen. Der vfb berät gerne alle betroffenen Mitglieder und prüft deren Anspruch. Wir raten allen Betroffenen ihre Ansprüche gegenüber den Krankenkassen im Widerspruchs- und gegebenenfalls Gerichtsverfahren mit Unterstützung des Rechtsanwalts Herrn Bernhard Jansen geltend zu machen.

Information, Beratung und Rechtsbeistand waren und sind für alle vfb Mitglieder kostenfrei
Sollten Sie persönlichen Beratungsbedarf bei der Durchsetzung ihren Ansprüche auf eine Förderung von Rehabilitationssport haben, sprechen Sie einen Gesprächstermin mit unserem Team ab.


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