Rehabilitation
Die Abrechnung der einzelnen Veranstaltung erfolgt halbjährlich über die Geschäfts- und Beratungsstelle des vfb.
Rahmenvereinbarung
Die seit dem 01.10.2003 gültige Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining hat die bis dahin gültige Gesamtvereinbarung vom 01.01.1994 abgelöst.
Im Gegensatz zur vorher gültige Praxis der Genehmigung zum Rehabilitationssport über einen Zeitraum von längstens sechs Monaten, tritt an deren Stelle ein genehmigtes Budget von Einheiten, die sich nach der ärztlichen Diagnose richtet.
Die Ergebnisse der Vereinbarung lassen sich wie folgt zusammenfassen.| Rehabilitationsträger | Leistungsumfang | Verlängerung des Leistungsumfangs |
| Gesetzliche Rentenversicherung | In der Regel bis zu 6 Monate, längstens bis zu 12 Monaten | ...möglich, wenn aus medizinischer Sicht erforderlich |
| Gesetzliche Krankenversicherung | 50 ÜE in 18 Monaten | ...möglich, wenn die Motivation zum eigenverantwortlichen Sporttreiben krankheits-/ behinderungsbedingt fehlt |
| Bei schwereren Beeinträchtigungen 120 ÜE in 36 Monaten | ...möglich, wenn die Motivation zum eigenverantwortlichen Sporttreiben krankheits-/ behinderungsbedingt fehlt | |
| Bei chronischer Herzerkrankheiten 90 ÜE in 30 Monaten | ...möglich sind weitere 90 ÜE in einem Zeitraum von 30 Monaten und Folgeverordnung bei besonderer Indikationen | |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Keine Begrenzung | ...auch eine wiederholte Gewährung ist möglich |
Für den Übergangszeitraum bestehen spezielle Regelungen.
Die gesamte Rahmenvereinbarung können Sie auch downloaden.
Rechtberatung für Rehabilitationssportpatienten
Mit Einführung der derzeit gültigen Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining gehen viele Krankenkasse dazu über, nach Ablauf der genehmigten Einheiten generell keine Folgeverordnungen zu genehmigen. Der vfb berät gerne alle betroffenen Mitglieder und prüft deren Anspruch. Wir raten allen Betroffenen ihre Ansprüche gegenüber den Krankenkassen im Widerspruchs- und gegebenenfalls Gerichtsverfahren mit Unterstützung des Rechtsanwalts Herrn Bernhard Jansen geltend zu machen.
Information, Beratung und Rechtsbeistand waren und sind für alle vfb Mitglieder kostenfrei
Sollten Sie persönlichen Beratungsbedarf bei der Durchsetzung ihren Ansprüche auf eine Förderung von Rehabilitationssport haben, sprechen Sie einen Gesprächstermin mit unserem Team ab.
