SGB XIIEingliederungshilfe

Mit dem Bonn-Ausweis erhalten Sozialhilfeberechtigte oder Personen mit niedrigem Einkommen, die in Bonn ihren Hauptwohnsitz haben, Preisermäßigungen für eine Reihe von städtischen Leistungen und bestimmte Zuschüsse.
Unseren Mitgliedern bieten wir die Möglichkeit der
  • Kostenlosen Beratung
  • Antragstellung beim Sozialamt

Die genaue Höhe der Einkommensgrenzen können Sie auch bei der Stadt Bonn einsehen.

Vorteile für Bonn-Ausweis-Inhaber

Inhaber eines Bonn-Ausweises haben Anspruch, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, auf folgende Leistungen und Vergünstigungen (Stand: Juni 2006)
  • 50 % Ermäßigung auf städtische Leistungen, z.B.
  • Auf Erwachsenentarife beim Kauf von Mehrfachkarten, Tagesnetzkarten, Wochenkarten, Monatskarten, Jahreskarten für Straßenbahnen und Bussen der städtischen Verkehrsbetriebe
  • Auf alle Bäder der Stadt Bonn
  • Bei kulturellen Veranstaltungen der Stadt Bonn (z.B. Theater, Konzerte)
  • Bei Veranstaltungen der Volkshochschule
  • Bei Gebühren der städtischen Musikschule
  • Auf Elternbeiträge in städtischen Einrichtungen der Kinderhilfe
  • Gebühren der Stadtbücherei
Weitere Leistungen
  • Kostenlose Beratung durch die Mieterberatungsstelle beim Amt für Soziales und Wohnen
  • Kostenloser Fußpflegeservice für Ausweisinhaber/-innen, die das 65.Lebensjahr vollendet haben, in den Einrichtungen der Bonner Altenhilfe
  • Zuschussgewährung durch das Jugendamt der Bundesstadt Bonn für Familienerholungsmaßnahmen
  • Übernahme der Garagenmiete durch das Amt für Soziales und Wohnen unter besonderen Voraussetzungen
  • Befreiung von der Entrichtung von Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung der Bundesstadt Bonn
  • Zuschussgewährung zum Elternbeitrag für den Besuch von Tageseinrichtungen der Kinderhilfe der freien Träger der Jugendhilfe durch das Jugendamt der Bundesstadt Bonn unter besonderen Voraussetzungen
  • Schüler erhalten zusätzliche Vorteile, wie z. B. kostenlose Teilnahme am Mittagessen in städtischen Gesamtschulen.
Die komplette Liste der Leistungen finden Sie in den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises.

Für Bonn-Ausweis-Inhaber entfällt die Grundgebühr des Jahresmitgliedsbeitrags des vfb, d.h. Bonn-Ausweis-Inhaber/innen zahlen nur die Gruppenpauschale.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Mietvertrages (Höhe der Kaltmiete)
  • Kopie des Einkommens (Arbeitslosengeld, Kindergeld, Rente, Unterhaltszahlungen, Lohn)
Für weiterführende Fragen und Beratung zum Bonn-Ausweis wenden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache an unsere Geschäfts- und Beratungsstelle

Auch Mitglieder, die nachweislich geringfügig (ca. 30%) über der Einkommensgrenze des Bonn-Ausweises liegen, können ebenfalls eine Reduzierung des Jahresmitgliedsbeitrages in der Höhe der Grundgebühr bei uns erhalten.

Die Berechtigung hierzu können Sie in unserer Geschäfts- und Beratungsstelle prüfen lassen.
Benötigt werden folgende Unterlagen:
  • Angabe der im Haushalt lebenden Personen
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Mietvertrages ( Höhe der Kaltmiete)
  • Abzahlung von Darlehen für Eigentum
  • Kopie des Einkommens ( Arbeitslosengeld, Kindergeld, Rente, Unterhaltszahlungen, Lohn)
  • Kopie der Hausrat- und Haftpflichtversicherung, falls vorhanden
Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen nach Terminabsprache gerne zur Verfügung.
Sponsoren