Sozialberatung

Um die Integration von Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen auf allen gesellschaftlichen Ebenen voranzutreiben, berät der vfb nicht nur rund um sein umfangreiches Sportangebot, sondern auch im Rahmen der Eingliederungshilfe seine Mitglieder kostenfrei zu
  • Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
  • Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
  • Sozialgesetzbuch VIII (Kinder - und Jugendhilfe) § 35a.
Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen, die Rechtsberatung nur für Mitglieder erfolgen darf!

Schon lange unterstützt der Verein Beratungssuchenden vor allem in sozialen und sozialrechtlichen Belangen, insbesondere bei Feststellung des Grades der Behinderung, bei der Beantragung von Hilfen für Behinderte und bei der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen und kooperierenden Trägern mit ergänzenden Angeboten. Die allgemeine Sozialberatung ist offen für Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Die sozialrechtliche Beratung ist nur für Mitglieder.
Der Bedarf ist so groß, dass regelmäßige Beratungsstunden erforderlich sind. Daher bietet der vfb ab sofort einen neuen Service für seine Mitglieder an:

Jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr können Sie sich in diesen Fragen von qualifizierte Mitarbeitern beraten lassen. Bitte sprechen Sie vorher mit uns einen Termin unter:

sozialberatung@vfb-bonn.de
oder telefonisch unter 0228-403670 ab.

SGB XII

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KJHG § 35a

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